Die amtliche Vermessung liefert geometrische Daten zum Grundeigentum und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Grund und Boden und dem Handel von Liegenschaften. Die Daten der amtlichen Vermessung dienen als Grundlage für diverse öffentliche und private Zwecke und zahlreichen Anwendungen in unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft, der Verwaltung und dem Privatleben. Sie bilden die Basis für den Aufbau und den Betrieb von geographischen Landinformationssystemen, für die Raumplanung und für Projektierungen. Einen grossen Stellenwert haben die Daten der amtlichen Vermessung bei der Planung und der Umsetzung von Bauvorhaben. Damit die Daten nützlich sind, müssen sie aktuell sein und den Ansprüchen in Qualität und Genauigkeit genügen. Aus diesem Grund führen patentierte Ingenieur-Geometer die Daten laufend mit modernsten Technologien anhand der gesetzlichen Vorschriften nach.
Aus dem Datensatz der amtlichen Vermessung erstellen wir Ihnen diverse Pläne nach Ihren Wünschen :
Definitiv anerkannte Vermessungswerke alter Ordnung werden sukzessive in Vermessungswerke neuer Ordnung aufgearbeitet und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Hauptaufgabe dieser Erneuerungen besteht darin, die Grundbuchpläne in eine digitale, vektorielle Form umzuwandeln und die Daten nach den neusten Standards zu strukturieren.
Die Daten der amtlichen Vermessung nutzen dem Anwender nur, wenn diese rechtsgültig und aktuell sind, also den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Daten stets nachgeführt werden. Sämtliche Bestandteile der amtlichen Vermessung unterliegen der Nachführungspflicht. Informationen über Grundstücksgrenzen, Gebäude, Einzelobjekte wie Mauern oder Unterstände sowie die Gebäudeadressen usw. werden von patentierten Geometern nachgeführt.
Bei Unsicherheiten im Grenzverlauf oder wenn beispielsweise durch Bauarbeiten Grenzzeichen wegfallen, werden die rechtsgültigen Grenzen durch den Geometer auf dem Feld abgesteckt und versichert (vermarkt).
Grenzmutationen dokumentieren die Änderungen am Grundeigentum. Sie dienen zur Neueinteilung von Parzellen (z.B. Bauplätzen), zur Ausscheidung von Erschliessungen sowie zur Bereinigung von Grenzverläufen.
Bei Situationsmutationen werden die Ebenen Bodenbedeckung, Einzelobjekte und Gebäudeadressierung der amtlichen Vermessung nachgeführt, damit die Daten den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Als Ersterhebung gilt die Erstellung der Bestandteile der amtlichen Vermessung in Gebieten ohne definitiv anerkannte amtliche Vermessung.